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Bewährung widerrufen

#FreeShlomo: Kritiker wegen Meinungsdelikten in Haft - Welle der Solidarität

Politik
Knastgitter: Freepik; Shlomo: Screenshot X; Komposition: Der Status

Im sogenannten "freiesten Deutschland aller Zeiten" versucht man immer öfter, kritische Stimmen mit dem Strafrecht verstummen zu lassen. Nun musste der bekannte Streamer Aron P. alias "Shlomo Finkelstein" bzw. "Vulgäre Analyse" dies am eigenen Leib erfahren. Denn wegen wiederholter Verstöße gegen "Propagandadelikte" muss er nun ein Jahr hinter schwedischen Gardinen verbringen. Denn eine Bewährungsstrafe u.a. wegen "Volksverhetzung" und deutschen Blasphemiegesetzen wurde widerrufen. Publik geworden war der Fall, nachdem sein Streamer-Kollege "KasperKast" am Wochenende kryptische Andeutungen in diese Richtung machte. Weite Teile des kritischen Lagers zeigen sich solidarisch.

Kernvorwurf: Brennende Korane gezeigt

"In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, den den Schmutz macht": Einmal mehr fühlt man sich an das Kurt Tucholsky zugeschriebene Zitat erinnert. Denn eigentlich übte Aron P. nur auf pointierte Art und Weise in seinen regelmäßigen Streams scharfe Kritik am "ganz normalen Wahnsinn" unserer Zeit, kritisierte u.a. die Folgen der Massenmigration. Dabei blendete er in seinen Videos mehrfach Szenen eines brennenden Korans ein - für die deutsche Justiz bereits eine "Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften". 

Hierfür verurteilte man ihn - laut Aussage von P. in Abwesenheit - im Jahr 2020 zu einer einjährigen Haftstrafe, ursprünglich ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem legte man ihm noch "Volksverhetzung" zur Last, ein Gesinnungsdelikt, das in seiner aktuellen Form aufgrund seiner Pauschalität gerne als "Gummiparagraph" kritisiert wird. Weiters ging es auch um das Zeigen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, da in einem seiner Videos etwa Joseph Goebbels in voller Montur gezeigt wurde - wohlgemerkt in einem kritischen Kontext.

Volksverhetzung... gegen sich selbst?

Mittlerweile wurde eine mutmaßliche Kopie der Vorwürfe der Anklageschrift geleakt - und liest man sie im Detail, wird es noch skurriler. Es ging etwa um ein Bildnis des englischen Schriftstellers Samuel Johnson, das "durch eine große Hakennase und durch Fledermauszähne entstellt" sei und einen "Zylinder mit einem Davidstern sowie traditionell jüdische Schläfenlocken" trage. Obwohl Aron P. hiermit sei eigenes (!) Online-Pseudonym "Shlomo Finkelstein" darstellte, behauptete man, er würde somit Juden als "verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend" betrachten und die Öffentlichkeit zu einer "feindseligen Haltung" gegenüber Juden animieren.

Die vorgeworfene "Volksverhetzung" hat P. somit praktisch gegen sich selbst begangen - und dennoch macht man ihm diesen Vorwurf gleich zu mehreren seiner Videos. Allerdings nicht nur: Auch einen erkennbar humoristisch dargestellten Ausschnitt, der Personen mit dunkler Hautfarbe in Verbindung mit Straftaten zeigte, legte man ihm derart aus, als wolle er Schwarze generell herabwürdigen und pauschal als Kriminelle darstellen. Für all diese Dinge kassierte er eine Strafe - deren Aussetzung zur Bewährung später widerrufen wurde. Man fahndete monatelang auf Steuerzahlerkosten nach ihm - und nahm ihn laut "Apollo News" in einer Fußgängerzone in Frankfurt/Oder fest.

#FreeShlomo trendet auf X

Seither mehren sich die Stimmen, die sowohl Strafe als auch Vorgehensweise für nicht verhältnismäßig halten. Immerhin können sich häufig straffällige Migranten oft auf milde Urteile verlassen. Auch jener FDP-Politiker, der in einem Ekel-Video (Der Status berichtete) einen Fetisch-Porno drehte, bei dem er sich selbst befriedigte, befindet sich weiterhin auf freiem Fuß, wie manch Kommentator einwendet.

Andere verweisen darauf, dass die mutmaßlichen "Schmähungen" deutlich weniger stark ausfallen als solche, die etwa gegenüber dem christlichen Glauben als zulässig innerhalb der Meinungsfreiheit gewertet würden. Wiederum weitere Nutzer & Stimmen bekundeten einfach ihre Solidarität mit dem ihrer Ansicht nach zu Unrecht eingebuchteten "Shlomo", da es sich samt und sonders um Meinungsdelikte handle.

Höcke kritisiert wachsende Polit-Justiz

Sogar der thüringische AfD-Chef Björn Höcke, dessen Partei elf Tage vor der Landtagswahl in seinem Bundesland in allen Umfragen führt, übte herbe Kritik: "Das Gesetz wurde umgeschrieben, ausgeweitet und immer weiter ausgelegt, sodass man heute bereits einfache Meinungsäußerungen oder Satire verfolgen kann. Das fügt sich ein in die große Erzählung von 'Hassrede', deren Verfolgung für die gegenwärtige Regierung oberste Priorität hat. Auf die 'kultursensible' Milde, die mancher Messermörder erfährt, kann der Kritiker eben jener Gewaltverbrechen vor deutschen Gerichten nicht mehr hoffen."

Außerdem thematisierte Höcke das Geschäftsmodell, mit denen sich regierende Politiker durch ständige Beleidigungsklagen gegen Kritik schützen wollen sowie das Durchgreifen bei reinen Meinungsäußerungen: "Bei Facebook-Kommentaren drohen gleich Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von persönlichen Computern, die Pressefreiheit wird über das Vereinsrecht ausgehebelt — wenn Maßnahmen später von Gerichten als verfassungswidrig eingestuft werden, stört sie das wenig." Offenbar soll "jegliche Opposition eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht" werden; die Shlomo-Verhaftung sei ein solches Beispiel.

Hier die gesamte ausführliche Höcke-Stellungnahme im vollen Wortlaut:

"EinProzent" springt mit Solifonds ein

Das Bürgernetzwerk "EinProzent" hat indes bereits erklärt, dem verhafteten YouTuber im Rechtskampf beistehen zu wollen und Mittel aus seinem "Solifonds" bereitzustellen. Auch wenn einige Details noch unklar seien, gelte: "Wenn der Staat patriotische Stimmen ausschalten will, dürfen wir das nicht hinnehmen. Viele haben uns gebeten, mit dem Solifonds hier einzuspringen, juristische Hilfe anzubieten und anfallende Kosten zu kompensieren."

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