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Entschied Richter 'nach Bauchgefühl'?

Ohne Beweise: Irre 5.100-Euro-Strafe gegen Hafenecker wegen Corona-Test

Politik
Screenshot: YouTube

Wenige Wochen vor der Nationalratswahl flattert plötzlich mitten im Sommerloch ein absurdes Urteil gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker herein. Man unterstellte ihm bekanntlich, zur Besorgung eines gefälschten Corona-Tests angestiftet zu haben. Nun folgte der Schuldspruch: Allerdings nicht anhand irgendwelcher Beweise, sondern offenbar aufgrund eines vagen Bauchgefühls des Richters. Der freiheitliche Politiker sieht den schwarzen, tiefen Staat am Werk und will sich dies nicht gefallen lassen.

Irres Test-Regime ausgetrickst?

Während der Corona-Zeit schikanierte die schwarz-grüne Regierung samt ihren rot-pinken Erfüllungsgehilfen die Bürger mit einem sinnlosen 3G-Regime. Feierten sich die Systemparteien dafür, Österreich zum Test-Weltmeister gemacht zu haben, gab es später heftige Rechnungshof-Kritik für die Verschwendung von über 6 Mrd. Euro. Auch ohne nennenswertes Infektionsgeschehen musste man sich u.a. vor drei Jahren den ganzen Sommer lang überall "reintesten": Ins Kaffeehaus, ins Kino, ins Fußballstadion und sogar zum Friseur. Im Herbst, als im Handel sogar eine irre 2G-Regel kam, brauchte man sogar für den Arbeitsplatz einen negativen Corona-Test.

Bei einer fragwürdigen Razzia bei einem Ex-FPÖ-Politiker fand man nichts wirklich Belastendes - dafür aber Beifang: Negative Corona-Testzertifikate, die nicht dem behördlichen Original entsprachen. Das brachte die Staatsanwaltschaft auf den Plan, zu behaupten, FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker habe als "Bestimmungstäter" fungiert. Sprich: Er habe sich angeblich einen gefälschten Corona-Test anfertigen lassen, um einem EM-Spiel beizuwohnen, ohne sich lästig mit einem Staberl die DNA aus der Nase puhlen zu lassen. Für das System ist die Vorstellung, man könne ihr heiliges Test-Regime hintergehen, quasi ein Kapitalverbrechen. 

Mammut-Ermittlungen über Jahre

Entsprechend fuhr die Justiz schwere Geschütze auf: Zweieinhalb Jahre an Ermittlungen, drei verschiedene Richter - und nun ein groß angelegter Prozess, bei dem die Justiz dennoch nur Indizien präsentieren konnte. Ein tatsächlicher Nachweis, dass Hafenecker sich einen "falschen" Corona-Test anfertigen ließ, gelang nicht. Doch statt im Sinne handelsüblicher Rechtsgrundsätze ("Im Zweifel für den Angeklagten") gelten zu lassen, erfolgte ein Schuldspruch. Hafenecker soll nun 5.100 Euro - 30 Tagessätze zu je 170 Euro - an Strafe berappen. Besonders absurd daran: Die Betroffenen hatten für den besagten Abend sogar alle "korrekte" negative Corona-Testergebnisse!

Keine nachgewiesene Tat, nachweislich kein Schaden, aber ein politisch pikantes Verfahren: Es dauerte nicht lange, bis ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, der nach Schuldsprüchen für ÖVP-Freunderl stets darauf pochte, den Instanzenweg abzuwarten, zum Rundumschlag ansetzte. Er sprach von einem "direkten Affront gegenüber all jenen, die sich an die Regeln gehalten haben" und behauptete, dass sich "die meisten Österreicher regelmäßig testen" ließen, um "gerade die vulnerabelsten in unserer Gesellschaft zu schützen". Ein Politiker der Kanzlerpartei, die Grundrechte nach Gutdünken aushebelte, unterstellt Hafenecker und der FPÖ also, auf "Recht und Ordnung" zu pfeifen...

Das ist die gepfefferte Antwort von Hafenecker auf das absurde Urteil: 

Hafenecker spricht von "klassischem Polit-Urteil"

Nun nahm auch Hafenecker in einer Videobotschaft selbst Stellung zur Causa. Man betreibe einen großen Aufwand, um ihm etwas ans Zeug zu flicken - ohne dafür eine echte Begründung zu finden: "Es gibt absolut keinen Beweis dafür, dass ich hier in irgendeiner Art und Weise hier tätig geworden wäre. Der Richter hat mich schlicht und ergreifend seinem Gefühl nach verurteilt. Jeder, der sich mit den Rechtssystem etwas näher auseinander gesetzt hat, muss wissen: Wenn es Zweifel gibt, ist der Angeklagte freizusprechen. Das war aber offensichtlich nicht der Plan, da ja demnächst die Nationalratswahlen vor der Tür steht."

Hafenecker erinnerte daran, dass gerade tags zuvor eine unabhängige Kommission festgestellt hatte, dass mächtige ÖVP-Granden in die Justiz hineinwirken. Er müsse deren Befund, dass es eine Zwei-Klassen-Justiz gebe, nur leicht adaptieren: Es sei sogar eine Drei-Klassen-Justiz: Verfahren, welche ÖVP-Vertreter für Parteifreunde niederschlagen lassen; die Be- und Abhandlung des "gemeinen Volkes" mit massivem Druck - und eben "klassische Polit-Urteile" wie in seinem Fall. Er werden jedenfalls in Berufung gehen, auch ein FPÖ-Politiker habe nämlich ein Anrecht auf ein faires Verfahren. 

Anklage gegen Corona-Täter sinnvoller!

Den Gefallen, nach dem erstinstanzlichen Urteil irgendwie leiser zu treten, wird er den schwarzen Klüngeln ohnehin nicht tun. Er werde den Finger weiterhin dorthin legen, wo es wehtut - nämlich bei der ÖVP. Er warte auch mit Spannung auf den 300-seitigen Vollbericht der unabhängigen Kommission. In seiner Videobotschaft stellte er auch in den Raum, dass dieser einen Aufschluss darüber geben könnte, ob ein bestimmter Oberstaatsanwaltschaft mit seiner Anklage etwas zu tun haben könnte, nachdem dieser seine einflussreiche Position infolge einer kritischen Hafenecker-Befragung im Untersuchungsausschuss aufgeben musste.

Auch sein FPÖ-Generalsekretär-Kollege Michael Schnedlitz äußerte sich zur Causa. Er ist der Ansicht, dass sich viel eher jene juristisch verantworten sollten, die sich während der Corona-Zeit mit ihrer Politik an den Menschen versündigten: "Von der Bundesregierung abwärts muss hier für Gerechtigkeit in der Corona-Frage hergestellt werden. Die Politiker, die Menschen auseinanderdividiert haben, müssen ebenso zur Verantwortung gezogen werden wie all jene aus dem Reich der ÖVP, die hier auch noch fette wirtschaftliche Gewinne gemacht haben - Stichwort COFAG und andere fragwürdige Deals rund um Corona-Masken und Co.“

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