Bezahlte Anzeige
Gut das es Lehrfilme aus der DDR gibt...

Künftig heimliche Razzien: Jetzt ist Faeser völlig auf dem Stasi-Trip

Politik
Faeser: Steffen Prößdorf, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Bildausschnitt); Stasi-Logo: Wikimedia Commons (public domain)

Die deutsche SPD-Innenministerin Nancy Faeser, die auch einen Hang zur Antifa hat, plant nun ein neues Gesetz für das BKA, welches "heimliche Hausdurchsuchungen" gestatten soll. Heißt, die Beamen könnten dann verdeckt Wohnungen betreten und durchsuchen oder auch verwanzen, ohne das der Betroffene davon überhaupt etwas merkt. Möglich sein soll dieses vorerst im Kampf gegen den Terror. Die Stasi lässt grüßen.

Personen, die sich heimlich in Wohnungen oder Häuser einschleichen, diese durchsuchen und verwanzen oder Überwachungsgeräte anbringen, und genauso klammheimlich wieder verschwinden, ohne das der Bewohner oder Eigentümer etwas merkt. Was man für gewöhnlich nur aus Filmen oder Büchern kennt - vielleicht noch von Geheimdiensten erwartet - soll in Deutschland nun Wirklichkeit werden. Dazu will das Innenministerium von SPD-Ministerin Nancy Faeser das BKA-Gesetz ändern, um den Bundesbeamten genau dies zu ermöglichen.

Wieder einmal Terrorismusbekämpfung

Und natürlich dient das Vorhaben wieder einmal einem höheren Zweck und selbstverständlich nur hehren Zielen: Dem Kampf gegen den Terror. So sollen BKA-Beamte zum "verdeckten Betreten von Wohnungen" ermächtigt werden, im Rahmen der "Terrorismusbekämpfung" selbstverständlich, wie mehrere Medien, darunter die Tagesschau nahezu gleichlautend berichten.

Enthalten soll das Gesetz zudem "'die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung', also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis 'zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen'", berichtet der Staatsfunk.

Die Hürden für derartiges Vorgehen sollen jedoch sehr hoch gehalten werden und es soll als "letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung" eingesetzt werden, heißt es weiter. Bedenkt man, dass man in Deutschland mittlerweile versucht, kritische Medien alles andere als gerichtsfest über das Vereinsrecht zu verbieten und regierungskritische Demonstranten als "Staatsdelegitimierer" klassifiziert werden, möge das Papier auch in diesem Fall wohl geduldig sein... 

Stasi-Methoden auf dem Vormarsch

Die beabsichtigte Methode erinnert dabei fatal an die Vorgehensweise des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Lediglich mit dem Unterschied, dass in der DDR über derartige Maßnahmen nichts in den Zeitungen zu lesen war so wie derzeit noch, waren verdeckte bzw. konspirativ durchgeführte Hausdurchsuchungen und das Anbringen von Überwachungsgeräten eine von vielen beliebten Methoden im Kampf gegen Dissidenten, Oppositionelle und andere Personen, die irgendwie ins Visier der Staatsmacht gerieten.

Nach offizieller Lesart handelte es sich dabei auch um Kriminelle und diente daher im weiteren Sinne zur Verhinderung von "Straftaten" und im weitesten Sinne auch von "Terror". Aber zumindest beim Schulungsmaterial könnte das BKA, sollte der Gesetzesentwurf durchgehen, Steuergeld-schonend arbeiten.

Vor Jahren veröffentlichte die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik schon einen alten Stasi-Lehrfilm zu den Themen Überwachung, konspirative Hausdurchsuchung bis hin zur konspirativen Verhaftung unter dem Titel "Revisor". Dieser ist auch noch auf YouTube zu finden. Zwar technisch etwas veraltet, aber grundlegende Handlungsmaximen bleiben ja gleich.

Unverletzlichkeit der Wohnung?

Im immer wieder gern zitierten Grundgesetz ist die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 verankert. Allerdings gibt es da bisher schon Ausnahmen, etwa bei Hausdurchsuchungen, die richterlich angeordnet werden müssen und von denen die betroffenen Personen in der Regel auch zu informieren sind - spätestens, wenn die Beamten mit dem Durchsuchungsbefehl - und in letzter Zeit zunehmend mit ausreichend Presseunterstützung - vor der Tür stehen. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug möglich.

Zudem muss dem Betroffenen die konkrete Verdachtslage mitgeteilt werden, wie auch das konkrete Ziel der Durchsuchung, also welche Gegenstände und Inhalte sichergestellt werden sollen. Obwohl dies - vor allem der letzte Punkt - in der Vergangenheit anscheinend zunehmend laissez faire gehandhabt wird und man auf Zufallsfunde hofft um belastendes Material in die Hände zu bekommen.

Was ist Terrorismus?

Zudem stellt sich Frage nach dem neu angedachten Instrument auch in der Hinsicht, dass ja vermutlich kein Richter bei begründetem Terrorismusverdacht die Genehmigung für eine Hausdurchsuchung verweigern würde. Auch der Verweis auf die hohen Hürden sollte zu denken geben. Wie schnell waren doch die hohen Hürden, die die Grund- und Freiheitsrechte schützen sollten, während der Corona-Pandemie plötzlich obsolet?

Zumal auch das Innenministerium Terrorismus nicht nur terroristische Vereinigungen (§§ 129a, 129b StGB) definiert, sondern den Begriff weiter fasst und die §§ 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), 89b (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), 89c (Terrorismusfinanzierung) und 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) StGB dem Terrorismus zugeordnet.

In der Kriminalpolitischen Zeitschrift wurde die neuen Terrornormen einer Prüfung unterzogen, die durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen lassen. Und auch Einzeltäter können in den Bereich der terroristischen Kriminalität fallen. Und bei Faesers origineller Rechtsauslegung darf man ebengespannt sein, was bald alles noch unter "Terrorismus" fällt...

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten